Single Sign-on

Single Sign-on (SSO, mitunter auch als „Einmalanmeldung“ übersetzt) bedeutet, dass ein Benutzer mit bei einem Identity Provider (IDP) zentral abgelegten Logindaten auf alle Rechner und Dienste, für die er berechtigt ist, zugreifen kann, ohne sich an den einzelnen Diensten mit eigenen Logindaten zusätzlich anmelden zu müssen.

Für den Anwender bringt diese Möglichkeit insbesondere bei Portalen gewisse Vorteile.[1] Innerhalb von Portalen ist es auch möglich, dass die Identität des angemeldeten Benutzers an die das Portal konstituierenden Schichten weitervererbt wird, ohne dass dies der Sicht des Anwenders selbst bekannt gemacht worden wäre.

Bei Single Sign-on authentifiziert sich der Nutzer nur beim Identity Provider, der auch die Berechtigungen des Nutzers prüft. Bei erfolgreicher Authentifizierung und passenden Berechtigungen wird dem Nutzer ein Token ausgestellt, das den Zugang zu einem oder mehreren Diensten ermöglicht.

  1. Jens Fromm: No-Government. In: Mike Weber (Hrsg.): ÖFIT-Trendschau: Öffentliche Informationstechnologie in der digitalisierten Gesellschaft. Kompetenzzentrum Öffentliche IT, Berlin 2016, ISBN 978-3-9816025-2-4 (oeffentliche-it.de [abgerufen am 12. Oktober 2016]).

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